Klasse AM15
Zweirädrige
Kleinkrafträder
(auch
mit
Beiwagen)
mit
einer
durch
die
Bauart
bestimmten
Höchstgeschwindigkeit
von
nicht
mehr
als
45
km/h
und
einer
elektrischen
Antriebsmaschine
oder
einem
Verbrennungsmotor
mit
einem
Hubraum
von
nicht
mehr
als
50
ccm
oder
einer
maximalen
Nenndauerleistung
bis
zu
4
kW
im
Falle von Elektromotoren.
Krafträder
mit
einer
durch
die
Bauart
bestimmten
Höchstge-
schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschine
oder
einem
Verbrennungsmotor
mit
einem
Hubraum
von
nicht
mehr
als
50
ccm,
die
zusätzlich
hinsichtlich
der
Gebrauchsfähigkeit
die
Merkmale
von
Fahrrädern
aufweisen
(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige
Kleinkrafträder
und
vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
jeweils
mit
einer
durch
die
Bauart
bestimmten
Höchstge-
schwindigkeit
von
nicht
mehr
als
45
km/h
und
einem
Hubraum
von
nicht
mehr
als
50
ccm
im
Falle
von
Fremdzündungs-motoren,
einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
im
Falle
anderer
Verbrennungsmotoren
oder
einer
maximalen
Nenndauerleistung
von
nicht
mehr
als
4
kW
im
Falle
von
Elektromotoren;
bei
vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen
darf
darüber
hinaus
die
Leermasse
nicht
mehr
als
350
kg
betragen,
ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter:
15 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
keine
Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
prakt. Prüfung
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
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